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Person am Laptop und informiert sich über Barriere Freie Website

Barrierefreie Websites ab Juni 2025 Pflicht: Was bedeutet das für Sie?

Ab Juni 2025 wird es in Deutschland Pflicht, dass alle Websites barrierefrei gestaltet sind. Diese Neuerung betrifft nicht nur den öffentlichen Sektor, sondern auch Unternehmen und Privatpersonen, die online aktiv sind. Was bedeutet das konkret? Was müssen Sie beachten? Und wer ist zur Umsetzung verpflichtet? In diesem Blogbeitrag von Freshdesign aus Flensburg erfahren Sie alles Wichtige.

Was muss auf einer barrierefreien Website beachtet werden?

Eine barrierefreie Website ermöglicht es allen Nutzern, unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen, Inhalte problemlos zu nutzen. Um dies zu gewährleisten, müssen verschiedene Richtlinien berücksichtigt werden. Hier eine Übersicht der wichtigsten Aspekte:

  • Textalternativen: Bilder, Videos und Grafiken müssen mit Alternativtexten (Alt-Text) versehen werden, damit Screenreader die Inhalte vorlesen können.
  • Tastaturnavigation: Die Website muss komplett über die Tastatur navigierbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist.
  • Farbkontrast: Ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist wichtig, um die Lesbarkeit zu erhöhen, besonders für Menschen mit Sehbehinderungen.
  • Untertitel und Transkripte: Videos müssen mit Untertiteln oder Transkripten versehen werden, damit auch Menschen mit Hörbehinderungen die Inhalte verstehen können.
  • Verzicht auf blinkende Inhalte: Vermeiden Sie Animationen, die blinken oder flackern, da sie zu gesundheitlichen Problemen wie Epilepsie führen können.
  • Klare Struktur und Überschriften: Die Inhalte sollten logisch gegliedert sein, damit auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen sich gut orientieren können.
  • Zoom-Funktionalität: Inhalte sollten auch bei bis zu 200% Vergrößerung gut lesbar bleiben.
  • Responsive Design: Die Website muss auf verschiedenen Geräten (PC, Smartphone, Tablet) gut bedienbar sein.

Wer ist zur Umsetzung verpflichtet?

Ab Juni 2025 sind alle öffentlichen Stellen sowie Unternehmen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst:

  • Öffentliche Einrichtungen (Behörden, Schulen, Krankenhäuser)
  • Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte online anbieten
  • Privatpersonen, die Websites für kommerzielle Zwecke betreiben
  • Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens

Die EU-Richtlinie 2016/2102 und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legen fest, welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen.

Freshdesign aus Flensburg: Ihr Partner für barrierefreie Websites

Bei Freshdesign aus Flensburg sind wir spezialisiert auf die Gestaltung und Umsetzung barrierefreier Websites. Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer aktuellen Website und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen – und das alles ohne Kompromisse beim Design oder der Nutzerfreundlichkeit.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Website nicht nur den rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch für alle Nutzer zugänglich ist. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung!

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