Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für viele Unternehmen in Flensburg bedeutet das: Die eigene Website muss künftig auch digital barrierefrei sein – denn Barrierefreiheit betrifft nicht nur Gebäude, sondern auch den digitalen Raum.
Was bedeutet BFSG konkret?
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites – so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Dazu gehören z. B.:
- Gute Lesbarkeit durch klare Struktur und Kontraste
- Bedienbarkeit mit Tastatur und Screenreadern
- Textalternativen für Bilder (ALT-Texte)
- Verständliche Sprache und logischer Aufbau
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG gilt für viele Dienstleister und Händler, die Produkte oder Services online anbieten – auch in Flensburg. Es betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere Betriebe, die digital sichtbar sein wollen.
Warum jetzt handeln?
Auch wenn es Übergangsfristen gibt, ist es sinnvoll, schon jetzt zu prüfen, ob die eigene Website den Anforderungen entspricht. Wer frühzeitig optimiert, spart später Zeit, Geld – und vermeidet mögliche Abmahnungen.
Fazit
Barrierefreiheit ist kein Trend, sondern Teil moderner Unternehmenskommunikation. In Flensburg und darüber hinaus wird sie zum Standard. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die eigene Website fit für die Zukunft zu machen – und damit nicht nur gesetzlich, sondern auch menschlich richtig zu handeln.